Schülermitverantwortung (SMV)

Aus der SMV-Verordnung § 7 (zuletzt geändert 09.12.2015)

Aufgaben der SMV

Die Schülermitverantwortung ist Sache aller Schüler der gesamten Schule.

Die Schülermitverantwortung und ihre Organe stellen sich ihre Aufgaben selbst, soweit sie nicht durch das Schulgesetz oder sonstige Rechtsvorschriften festgelegt sind. Dazu gehören insbesondere:

1. Gemeinschaftsaufgaben der Schüler. Insbesondere soll die Schülermitverantwortung die fachlichen, sportlichen, kulturellen, sozialen und politischen Interessen der Schüler fördern. Sie kann dafür eigene Veranstaltungen und Projekte durchführen. Diese müssen allen zugänglich sein und dürfen nicht einseitig den Zielsetzungen bestimmter politischer, konfessioneller oder weltanschaulicher Gruppen dienen;

2. die Aufgabe der Organe der Schülermitverantwortung, sich aus dem Schulleben ergebende Interessen der Schüler zu vertreten.

Der SMV ist Gelegenheit zu geben, in allen dafür geeigneten Aufgabenbereichen der Schule mitzuarbeiten. Dies schließt die Vertretung der Schüler in der Schulkonferenz ein. Außerdem können dazu mit ihrem Einverständnis gehören:

1. Anregungen und Vorschläge für die Gestaltung des Unterrichts im Rahmen der Bildungspläne einschließlich der Erprobung neuer Unterrichtsformen;

2. Beteiligung an Verwaltungs- und Organisationsaufgaben der Schule. Dabei soll den Schülern nach Möglichkeit Gelegenheit gegeben werden, Eigeninitiative zu entfalten;

3. Teilnahme von Schülervertretern an Teilkonferenzen im Rahmen der Konferenzordnung.

Aus der Gemeinschaftsschulverordnung §10 (zuletzt geändert 19.04.2016)

Schülervertreter

Für Gemeinschaftsschulen gilt:

1. An die Stelle der Klassenschülerversammlung und der Klassensprecher treten die Lerngruppenversammlung und die Lerngruppensprecher und ihre Stellvertreter.

2. In jeder Lerngruppe werden ein Lerngruppensprecher und ein Stellvertreter gewählt.

3. Die Lerngruppensprecher und ihre Stellvertreter wählen aus ihrer Mitte jeweils in den Schülerrat so viele Vertreter und Stellvertreter wie bei Klassenbildungen entsprechend dem vom Organisationserlass vorgegebenen Teiler Klassensprecher und Stellvertreter gewählt werden könnten. Entspricht die Zahl der Lerngruppen eines Jahrgangs der Zahl der nach Satz 1 möglichen Klassen, sind alle Lerngruppensprecher und ihre Stellvertreter Mitglieder des Schülerrats.

Die Schülersprecherinnen der KTS im Schuljahr 2023/24

Schülersprecherin

Stellvertreterin

Irem A. (Lerngruppe 8b)

Razieh N. (Lerngruppe 8a)

Schülersprecher

Funktionen und Aufgaben

Der Schülersprecher

- ist Vorsitzender des Schülerrats.

- bereitet Schülerratssitzungen (unterstützt vom Verbindungslehrer) vor und leitet sie.

- vertritt die Interessen der Schüler, vor allem durch die Weiterleitung von Anregungen, Vorschlägen, Wünschen und Beschwerden an die Lehrer und die Schulleitung.

- ist für die Durchführung der Beschlüsse des Schülerrates verantwortlich.

- wird durch regelmäßige Aussprachen über SMV-Angelegenheiten durch Schulleiter und Verbindungslehrer informiert.

Verbindungslehrerin im Schuljahr 2023/24

Selina Stark

Aufgaben des Verbindungslehrers (aus dem Schulgesetz § 68)

Der Verbindungslehrer

- berät die SMV, insbesondere bei der Planung der SMV-Veranstaltungen,

- ermutigt und unterstützt sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben,

- fördert die Verbindung zu Lehrern, Schulleiter und Eltern,

- vermittelt in Konfliktfällen zwischen Schülern und Lehrern bzw. Schulleiter,

- informiert die Lehrer über SMV-Angelegenheiten, z.B. in Konferenzen,

- ist Teilnehmer der Schulkonferenz bei allgemeinen Angelegenheiten der SMV, mit beratender Stimme,

- kann an allen Sitzungen des Schülerrates beratend teilnehmen (Einladungspflicht).